Hier findest du Informationen rund um deine erste Zeit in Deutschland.
Wir versuchen auf Basis deiner Qualifikationen und und den gesuchten Qualifikationen der Klinik ein passendes Angebot für dich zu finden, während du noch in deinem Heimatland bist. Sollte dir das Angebot nicht gefallen, weil du beispielsweise nicht in diese Gegend ziehen möchtest, in der sich die Klinik befindet, kannst du das Angebot natürlich immer ablehnen.
Educaro schließt für dich eine gesetzliche Krankenversicherung ab, die ab Einreise gültig ist. Das ist in Deutschland ein verpflichtender Teil des Sozialversicherungssystems. Der Beitrag für die Krankenkasse wird dir automatisch von deinem Gehalt abgezogen. Du bekommst nach deiner Einreise eine Krankenkassenkarte per Post zugeschickt, die du bei jedem Arztbesuch vorzeigen musst. Die meisten deiner Gesundheitskosten werden von der Krankenkasse übernommen. Die Arztpraxis spricht sich hierzu direkt mit deiner Krankenkasse ab – du brauchst dich also nicht kümmern.
Wenn du Rezepte für Medikamente erhältst, kannst du diese in einer Apotheke kaufen. Die Kosten dafür trägt die Krankenkasse nicht immer – sie zahlt aber oft einen Teil davon. Für viele Medikamente braucht man in Deutschland ein Rezept von einem Arzt oder einer Ärztin, um sie in der Apotheke kaufen zu können. Andere Medikamente wie z.B. Kopfschmerztabletten kann man in der Apotheke auch ohne Rezept kaufen. Die MitarbeiterInnen in der Apotheke sind gut ausgebildet und können dich dazu beraten.
Als Pflegekraft in Deutschland bist du sozialversicherungspflichtig, das heißt, dass du automatisch Mitglied in verschiedenen Versicherungen bist, die dich im Falle von Krankheit oder Arbeitslosigkeit finanziell absichern. Dementsprechend wird ein fester Prozentsatz deines Gehalts als Abgaben zur Sozialversicherung direkt von deinem Gehalt abgezogen und in diese Versicherungen eingezahlt. Zu den Abgaben zur Sozialversicherung zählen alle Arten von Pflichtversicherungen, also die Renten-, Kranken, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Versicherungen wie die Kranken- oder Pflegeversicherung sind solidarisch, was bedeutet, dass die für sie bezahlten Beiträge nicht direkt an Empfängerinnen oder Empfänger entrichtet werden, sondern bei Bedarf an die beitragszahlenden Mitglieder ausgezahlt werden. Die Rentenversicherung ist eine beitragsabhängige Geldleistung, was bedeutet, dass sich die Höhe der Leistungen im Falle des Eintretens der Versicherung aus der Höhe der von dir gezahlten Beiträge zusammensetzt und direkt an dich gezahlt wird. Auch die Arbeitslosenversicherung wird direkt an dich entrichtet, sofern du arbeitslos wirst. Die Höhe der Geldleistung wird hier allerdings auf der Grundlage deines Gehalts der vergangenen 12 Monate berechnet.
Rentenversicherung:
In die Rentenversicherung zahlst du ein, um eine Rente, also eine staatliche Lebensunterhaltszahlung zu bekommen, nachdem du in den Ruhestand übergegangen bist. Die Höhe der Rente ergibt sich durch die Höhe des Einkommens während der Erwerbstätigkeit und die Anzahl an Beitragsjahren in Deutschland. Grundsätzlich werden Renten der gesetzlichen Rentenversicherung auch ins Ausland gezahlt. In bestimmten Einzelfällen kann es jedoch zu Einschränkungen kommen, weswegen du dich daher in diesem Fall rechtzeitig vorher bei der Deutschen Rentenversicherung informieren solltest.
Krankenversicherung / Pflegeversicherung:
Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer bist du immer auch krankenversichert – entweder als Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung oder einer privaten Krankenversicherung. Wirst du einmal krank, übernimmt die Krankenkasse die Kosten für die medizinische Behandlung. Durch den Abschluss einer Krankenversicherung bist du automatisch auch pflegeversichert. Die Pflegeversicherung tritt in Kraft, wenn du dich z. B. durch eine schwere Krankheit nicht mehr selbst versorgen kannst, also Hilfe von einer Pflegerin oder einem Pfleger brauchst.
Arbeitslosenversicherung:
Die Arbeitslosenversicherung zahlt dir ein regelmäßiges Einkommen für eine bestimmten Zeitraum aus, wenn du deinen Job verlieren solltest. Grundsätzlich musst du dafür meist ein Jahr lang innerhalb der letzten zwei Jahre berufstätig und versichert gewesen sein und wieder auf der Suche nach einer neuen Arbeit sein.
Außerdem hast du die Möglichkeit, nach Bedarf freiwillig zusätzliche Versicherungen abzuschließen, z.B. eine Zahnzusatzversicherung , eine Hausratsversicherung, eine Haftpflichtversicherung und viele mehr.